Verfasst am: 04.10.2009, 16:24 Titel: Petition zum Verbot von Reizgasen gestartet
Am 17.05.2009 habe ich beim Deutschen Bundestag eine Petition gestartet, die für Fußballfans nicht uninteressant sein dürfte. Deswegen möchte ich hier darüber berichten.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Waffengesetz entsprechend zu verändern um ein Verbot von Reizgassprays (Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrspray) zu ermöglichen. Dieses Verbot sollte sich auf den zivilen und behördlichen Gebrauch (Polizei) beziehen.
Begründung:
Die Anwendung von Reizgassprays ist in mehrer Hinsicht fragwürdig. Zum einen bestehen nicht nur für den Betroffenen gesundheitliche Risiken. Polizisten verletzen sich im Umgang mit Reizsprays immer wieder selbst. Folgen können Hautrötungen, Juckreiz, Verätzungen, Husten und Atemnot sowie Anschwellen der Schleimhäute sein. Für Asthmatiker, Nieren- und Lebergeschädigte oder Menschen mit labiler Blutdrucklage können jedoch weitere schwerwiegende und gefährliche Folgen, bis hin zum Tod, möglich sein.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist der unkontrollierbare Umgang mit Reizgassprays. Beim Einsatz gegen Menschenmengen kann es dazu kommen, dass unschuldige und unbetroffene Personen von Reizgassprays der Polizei getroffen werden. Ebenfalls können ungewollt Personen getroffen werden, die bspw. in den Reizgasstrahl laufen oder durch Winde vom Reizgas getroffen werden.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Polizei ist mit Reizgasen oftmals nicht gegeben. Die möglichen, teils gefährlichen, Folgen und der nicht vollständig kontrollierbare Umgang mit Reizgassprays macht eine Gesetzesänderung unbedingt erforderlich, um weitere schlimme Zwischenfälle zu vermeiden.
Am 7. September kam eine vorerst abschließende Antwort des Petitionsausschusses, dass die Petition eingestellt ist. Hierzu gab es eine Stellungnahme des Bundesministerium des Innern.
Auszugsweise (Bereich polizeilicher Einsatz):
- "Die Reizstoffsprühgeräte sind heutzutage technisch so entwickelt, dass ein gezieltes Sprühen möglich ist."
- "die Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter kann somit grundsätzlich vermieden werden"
- "Durch Ausbildung und regelmäßiges Training wird sichergestellt, dass Polizeivollzugsbeamte mit der Handhabung (...) vertraut sind"
- "ein Verbot von Pfefferspray im polizeilichen Bereich nicht notwendig"
Gegen diese Argumentation muss nun Widerspruch eingelegt werden. Ich würde mich daher freuen, wenn jemand Argumentationsansätze (auch gerne Pressebericht u.ä.) posten könnte, damit eine gute Argumentation gelingt, um diese Petition weiter aufrecht zu erhalten.
Also ich muss sagen das in letzter zeit der "Genuss" das Gas zu benutzen auf Seiten der Beamten gestiegen ist und man das gerade bei uns als Fan schon Deutlich zu Spüren bekommen musste, deshalb finde ich ( sollte so etwas mal durchkommen, was man ruhig bezweifeln darf ) gar nicht mal so übel.... _________________ www.crimeboys.de
Gier nach Geld hält euch in Atem, bis Gier nach Geld euch den Atem nimmt! Scheiss Red Bull!
Bei manchen Experten ist der Schutz schon ganz gut für die Herren..... den leichtesten Job haben sie ja nun auch nicht! _________________ www.crimeboys.de
Gier nach Geld hält euch in Atem, bis Gier nach Geld euch den Atem nimmt! Scheiss Red Bull!
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.