(...) Seit Jahren speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Hooligans und Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sein. In der Datei "Gewalttäter Sport", inoffiziell auch "Hooligan-Datei genannt, werden inzwischen knapp 10 000 Menschen aufgelistet (...)
(...) Gestern jedoch urteilte das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Der Datei fehlt eine Rechtsgrundlage. Das Bundesinnenministerium müsse eine Rechtsverordnung erlassen, die die Sammlung der Daten regelt (...)
(...) Philipp Markhardt, der Sprecher der Initiative "ProFans", kritisierte: "Es fehlt die Pflicht der Behörden zur proaktiven Information, ob jemand in die Datei aufgenommen wurde. Die Informationen werden erst nach fünf Jahren gelöscht. Aber wenn ich mich nicht selbst informiere, weiß ich womöglich gar nicht, ob mich szenekundige Beamte in die Datei aufgenommen haben."
Gefordert wird von den Fan-Organisationen auch, dass die Daten Betroffener umgehend gelöscht werden, wenn das dem Eintrag zugrunde liegende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
FUSSBALL-GEWALTTÄTER Gericht hält BKA-Datei für rechtswidrig
Seit Jahren füttert das Bundeskriminalamt seine Datei "Gewalttäter Sport" mit Daten über Fußballfans - ohne die notwendige Rechtsverordnung, wie jetzt ein Gericht befand. Eine Praxis, gegen die Fans und Datenschützer seit langem protestieren. Auch andere Polizeidateien sind betroffen.
(...) Legal? Illegal? Ganz egal? Seit Jahren prangert Peter Schaar Willkür und Datensammelwut des Bundeskriminalamtes (BKA) an, jetzt ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz sicher: "Damit muss Schluss sein." Denn zum ersten Mal hat Schaar ein Gerichtsurteil auf seiner Seite, das das gesamte polizeiliche Informationssystem Inpol auf den Prüfstand stellt.
Was war passiert? Ein Fan von Hannover 96 hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei "Gewalttäter Sport" geklagt, die seit 1994 durch das BKA geführt wird. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im vergangenen Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung kurz vor Weihnachten. Die Begründung: Da es sich um eine sogenannte Verbunddatei handelt, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei laut Paragraf 7, Absatz 6 des BKA-Gesetzes eine Rechtsverordnung nötig.
Dafür bedürfe es einer Zustimmung des Bundesrates, doch diese Verordnung ist laut Gerichtsurteil nie erlassen worden, womit die Datei "Gewalttäter Sport" rechtswidrig sei. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren das seit langem. Zwar halten beide Gruppen eine Datei für verurteilte Hooligans für sinnvoll – jedoch nicht unter diesen rechtlichen Umständen.
Das Lüneburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn die beteiligte Polizeidirektion Hannover hat angekündigt, Revision zu beantragen. Die nächste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Wenn diese das Urteil bestätigt, könnte das Konsequenzen über den Fußball hinaus haben. Denn das BKA betreibt Dutzende Dateien mit Millionen gespeicherten Datensätzen (...)
Wenn von einer Person die Personalien während einer Einkesselung (größere Personengruppe) aufgenommen werden, wird diese Person dann in die GS-Datei kommen? Vorrausgesetzt ist aber, dass es zu keinerlei Straftaten gekommen ist!
Eine weitere Frage:
Ist es sinnvoll sich bei der Polizei zu erkundigen, ob man in der GS-Datei geführt wird?
Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man durch so eine Anfrage möglicherweise in die GS-Datei geraten kann, da die Polizei vielleicht nach dem Motto "Wer danach fragt, muss einmal in eine Angelegenheit verwickelt gewesen sein" denkt.
MfG _________________ Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Wenn von einer Person die Personalien während einer Einkesselung (größere Personengruppe) aufgenommen werden, wird diese Person dann in die GS-Datei kommen? Vorrausgesetzt ist aber, dass es zu keinerlei Straftaten gekommen ist!
es ist schon öfters so passiert, muss aber nicht sein.
Ausgelöst hat den Streit ein Fan von Hannover 96, der zur Fangruppe “Brigade Nord” gehört. Ihm schlug 2006 ein Polizist bei einer Rangelei im Stadion mit seinem Schlagstock ins Gesicht. Dafür bekam der Fan Schmerzensgeld. Der Polizist zeigte ihn wegen Landfriedensbruchs an. Das Verfahren wurde eingestellt, doch der Fan landete in der vom Bundeskriminalamt geführten Datei “Gewalttäter Sport”. Die Speicherung kann zum Beispiel dazu führen, dass die Ausreise zu Länderspielen oder Partien in der Champions League verweigert wird.
Das wollte sich der geprügelte Fan nicht gefallen lassen. Mit Hilfe des Fanrechtefonds führt er einen Musterprozess gegen seine Speicherung und bekam schon zweimal Recht. Im Mai 2008 entschied das Verwaltungsgericht Hannover, dass die Speicherung seiner Daten rechtswidrig ist. Im Dezember wurde dies vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigt. Doch die Fan-Daten sind noch immer nicht gelöscht, weil die Revision beim Bundesverwaltungsgericht aussteht.
Ich hab leider die Erfahrung gemacht das ich nur durch eine Personenkontrolle bei einem Testspiel ind die Datei gelangt bin.
Auf Nachfrage was gegen mich genau vorliegt, was ich schriftlich beantragen musste, habe ich nur die Aussage erhalten das ich bei einem Fußballspiel aufgefallen sei. Also keinerlei Grund aus meiner Sicht.
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