Index •   FAQ •  Suchen •  Mitgliederliste •  Benutzergruppen •  Profil •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen •  Login  •  Registrieren
Ultras.ws Forum Foren-Übersicht  
Ultras.ws Forum


-> Jetzt Frühjahrsoffensive auf Fussballrowdy.de

-> New Underground Brand Bad-Society.de

Ultras.ws
Navigation
Pfeil Home
Pfeil RSS XML
Pfeil Fussball Wetten-> 50,- Bonus
Pfeil Suchen im Forum
Pfeil Pyro kaufen Spar Silvester
Pfeil Ultras - Auktionen (live)
Pfeil Bilderupload

Anzeigen:
Sponsor


Werbung


Linkpool
Novoline 3.Liga Novostar
Ultrafans Movies Ost Fussball
Aufsteller Ostforum Fussballwetten
Sportwetten Tipps Gutschein Deal



Die höchsten Quoten und 30,- Euro Startbonus gibts bei Betfair

Sportwetten-Angebot: > 50 Euro Startbonus für Fussballwetten <

 Foren-Übersicht » Fussball und Fußball Themen allgemein » Datei "Gewalttäter Sport" fehlt Rechtsgrundlage  Seite 1 von 6 

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter

Datei "Gewalttäter Sport" fehlt Rechtsgrundlage

Autor Nachricht
  Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
outrider
Moderator
Moderator

Daten
Anmeldedatum: 11.06.2007
Beiträge: 5407



Beitrag Verfasst am: 18.12.2008, 17:37    Titel: Datei "Gewalttäter Sport" fehlt Rechtsgrundlage Antworten mit Zitat

- - - Weiterführend aus Datei "Gewalttäter Sport" gekippt @ ultras.ws - - -

"Hooligan-Datei" des BKA fehlt Rechtsgrundlage

(...) Seit Jahren speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Hooligans und Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sein. In der Datei "Gewalttäter Sport", inoffiziell auch "Hooligan-Datei genannt, werden inzwischen knapp 10 000 Menschen aufgelistet (...)

(...) Gestern jedoch urteilte das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Der Datei fehlt eine Rechtsgrundlage. Das Bundesinnenministerium müsse eine Rechtsverordnung erlassen, die die Sammlung der Daten regelt (...)

(...) Philipp Markhardt, der Sprecher der Initiative "ProFans", kritisierte: "Es fehlt die Pflicht der Behörden zur proaktiven Information, ob jemand in die Datei aufgenommen wurde. Die Informationen werden erst nach fünf Jahren gelöscht. Aber wenn ich mich nicht selbst informiere, weiß ich womöglich gar nicht, ob mich szenekundige Beamte in die Datei aufgenommen haben."

Gefordert wird von den Fan-Organisationen auch, dass die Daten Betroffener umgehend gelöscht werden, wenn das dem Eintrag zugrunde liegende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

| abendblatt.de | 18. Dezember 2008 |


Oberverwaltungsgericht: "Hooligan-Datei" fehlt Rechtsgrundlage

(...) @ zeit.de | 17. Dezember 2008 | 16:10 |


Gericht: "Hooligan-Datei" fehlt Rechtsgrundlage

(...) @ newsticker.sueddeutsche.de | 17. Dezember 2008 | 15:12 |
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werbung Supporter Filme


Daten





 Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
outrider
Moderator
Moderator

Daten
Anmeldedatum: 11.06.2007
Beiträge: 5407



Beitrag Verfasst am: 16.01.2009, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

FUSSBALL-GEWALTTÄTER
Gericht hält BKA-Datei für rechtswidrig

Seit Jahren füttert das Bundeskriminalamt seine Datei "Gewalttäter Sport" mit Daten über Fußballfans - ohne die notwendige Rechtsverordnung, wie jetzt ein Gericht befand. Eine Praxis, gegen die Fans und Datenschützer seit langem protestieren. Auch andere Polizeidateien sind betroffen.

(...) Legal? Illegal? Ganz egal? Seit Jahren prangert Peter Schaar Willkür und Datensammelwut des Bundeskriminalamtes (BKA) an, jetzt ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz sicher: "Damit muss Schluss sein." Denn zum ersten Mal hat Schaar ein Gerichtsurteil auf seiner Seite, das das gesamte polizeiliche Informationssystem Inpol auf den Prüfstand stellt.

Was war passiert? Ein Fan von Hannover 96 hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei "Gewalttäter Sport" geklagt, die seit 1994 durch das BKA geführt wird. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im vergangenen Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung kurz vor Weihnachten. Die Begründung: Da es sich um eine sogenannte Verbunddatei handelt, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei laut Paragraf 7, Absatz 6 des BKA-Gesetzes eine Rechtsverordnung nötig.

Dafür bedürfe es einer Zustimmung des Bundesrates, doch diese Verordnung ist laut Gerichtsurteil nie erlassen worden, womit die Datei "Gewalttäter Sport" rechtswidrig sei. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren das seit langem. Zwar halten beide Gruppen eine Datei für verurteilte Hooligans für sinnvoll – jedoch nicht unter diesen rechtlichen Umständen.

Das Lüneburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn die beteiligte Polizeidirektion Hannover hat angekündigt, Revision zu beantragen. Die nächste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Wenn diese das Urteil bestätigt, könnte das Konsequenzen über den Fußball hinaus haben. Denn das BKA betreibt Dutzende Dateien mit Millionen gespeicherten Datensätzen (...)

(...) | spiegel.de | 15. Januar 2009 |
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
4eva-kc
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen

Daten
Anmeldedatum: 12.12.2008
Beiträge: 42



Beitrag Verfasst am: 16.01.2009, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

so kanns weiter gehen ... dann muss ich mich nicht selbst drum kümmern da rauszukommen Rolling Eyes

ACAB
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MAgisch
Ganz neu hier
Ganz neu hier

Daten
Anmeldedatum: 16.01.2009
Beiträge: 2



Beitrag Verfasst am: 16.01.2009, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn von einer Person die Personalien während einer Einkesselung (größere Personengruppe) aufgenommen werden, wird diese Person dann in die GS-Datei kommen? Vorrausgesetzt ist aber, dass es zu keinerlei Straftaten gekommen ist!

Eine weitere Frage:

Ist es sinnvoll sich bei der Polizei zu erkundigen, ob man in der GS-Datei geführt wird?
Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man durch so eine Anfrage möglicherweise in die GS-Datei geraten kann, da die Polizei vielleicht nach dem Motto "Wer danach fragt, muss einmal in eine Angelegenheit verwickelt gewesen sein" denkt.

MfG
_________________
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Menschenfresser
Ganz neu hier
Ganz neu hier

Daten
Anmeldedatum: 20.11.2008
Beiträge: 7



Beitrag Verfasst am: 16.01.2009, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

MAgisch hat Folgendes geschrieben:
Wenn von einer Person die Personalien während einer Einkesselung (größere Personengruppe) aufgenommen werden, wird diese Person dann in die GS-Datei kommen? Vorrausgesetzt ist aber, dass es zu keinerlei Straftaten gekommen ist!



es ist schon öfters so passiert, muss aber nicht sein.

sicher würde ich mir da aber nicht sein!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Müngersdorf
Gast

Daten





Beitrag Verfasst am: 16.01.2009, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wir wurden schon sooft von den Cops angehalten mussten auch sehr oft personalien angeben aber in der Datei bin ich (glaub ich) trotzdem nicht Smile
Nach oben
FCN_2010
Moderator
Moderator

Daten
Anmeldedatum: 20.12.2006
Beiträge: 6607
Wohnort: Franken



Beitrag Verfasst am: 27.04.2009, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgelöst hat den Streit ein Fan von Hannover 96, der zur Fangruppe “Brigade Nord” gehört. Ihm schlug 2006 ein Polizist bei einer Rangelei im Stadion mit seinem Schlagstock ins Gesicht. Dafür bekam der Fan Schmerzensgeld. Der Polizist zeigte ihn wegen Landfriedensbruchs an. Das Verfahren wurde eingestellt, doch der Fan landete in der vom Bundeskriminalamt geführten Datei “Gewalttäter Sport”. Die Speicherung kann zum Beispiel dazu führen, dass die Ausreise zu Länderspielen oder Partien in der Champions League verweigert wird.

Das wollte sich der geprügelte Fan nicht gefallen lassen. Mit Hilfe des Fanrechtefonds führt er einen Musterprozess gegen seine Speicherung und bekam schon zweimal Recht. Im Mai 2008 entschied das Verwaltungsgericht Hannover, dass die Speicherung seiner Daten rechtswidrig ist. Im Dezember wurde dies vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigt. Doch die Fan-Daten sind noch immer nicht gelöscht, weil die Revision beim Bundesverwaltungsgericht aussteht.

>>>Hooligan-Datei findet keine Fans
_________________
Posted Image, might have been reduced in size. Click Image to view fullscreen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Blackgirl85
Fühlt sich wie Zuhause
Fühlt sich wie Zuhause

Daten
Anmeldedatum: 21.02.2009
Beiträge: 394



Beitrag Verfasst am: 28.04.2009, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab leider die Erfahrung gemacht das ich nur durch eine Personenkontrolle bei einem Testspiel ind die Datei gelangt bin.

Auf Nachfrage was gegen mich genau vorliegt, was ich schriftlich beantragen musste, habe ich nur die Aussage erhalten das ich bei einem Fußballspiel aufgefallen sei. Also keinerlei Grund aus meiner Sicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PGWear.net
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter

 Foren-Übersicht » Fussball und Fußball Themen allgemein » Datei "Gewalttäter Sport" fehlt Rechtsgrundlage   


Gehe zu:  

Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum
Powered by phpBB 2 © 2010 phpBB Group



 Index •  FAQ •  Suchen •  Mitgliederliste •  Benutzergruppen •  Profil •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen •  Login  •  Registrieren